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Zitat
BGH: Handel mit nikotinhaltigen E-Zigaretten strafbar
zu BGH , Beschluss vom 23.12.2015 - 2 StR 525/13
Der Handel mit E-Zigaretten, die Nikotin enthalten, ist laut einer Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofs vom 23.12.2015 in Deutschland derzeit strafbar (Az.: 2 StR 525/13, BeckRS 2016, 02361). Der Rechtsbereich ist allerdings im Umbruch: Der Handel mit E-Zigaretten soll bis Ende Mai 2016 auf eine neue gesetzliche Grundlage gestellt werden, die auf der Umsetzung einer EU-Richtlinie aus dem Jahr 2014 basiert. Dann wird das Inverkehrbringen von Flüssigkeiten erlaubt, deren Nikotingehalt eine bestimmte Konzentration nicht übersteigt.
BGH stuft nikotinhaltige E-Zigarette als Tabakerzeugnis ein
Die Karlsruher Richter bestätigten eine Geldstrafe des Landgerichts Frankfurt gegen einen Mann, der solche elektrischen Zigaretten in seinem Geschäft und online verkauft hat. Weil sich E-Zigaretten erst seit einigen Jahren auf dem deutschen Markt ausbreiten, war die Rechtslage unklar. Denn E-Zigaretten werden nicht im eigentlichen Sinnegeraucht – beim Ziehen am Mundstück wird eine Flüssigkeit ("Liquid") vernebelt und inhaliert. Jetzt stuft der BGH die nikotinhaltige E-Zigarette als Tabakerzeugnis ein – und die bisherigen Regelungen dafür verbieten die Beimischung bestimmter Stoffe wie Ethanol, die in den Liquids enthalten sind. Welche Konsequenzen der Richterspruch für den Handel mit E-Zigaretten in Deutschland bis zur gesetzlichen Neuregelung im Mai 2016 hat, war zunächst nicht klar.
Dac Sprengel, Vorsitzender des Verbands des eZigarettenhandels (VdeH), äußerte sich zu der Entscheidung wie folgt: "Dieses Urteil ist ein schlechter Witz. Der Bundesgerichtshof hat versäumt, den Europäischen Gerichtshof anzurufen. Dies hätten die deutschen Richter tun müssen, da ihr Urteil den EU-Binnenmarkt betrifft. Dann wäre die Sinnlosigkeit eines deutschen Alleingangs für 90 Tage klar geworden. Es geht dem BGH in seiner Begründung um anderweitigen oralen Gebrauch. Dieser wurde seinerzeit exklusiv für schwedischen Lutschtabak (Snus) definiert und nicht für die eZigarette."
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Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »elektron110« (7. März 2016, 11:44) aus folgendem Grund: Video eingebunden wie gewünscht, wenn ich den Satz unten richtig verstanden habe.
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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »rbdoll« (22. März 2016, 13:12)
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Benutzer, die sich für diesen Beitrag bedankt haben:
Teddybear (16.05.2016)
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es heisst Wasserpfeife wäre 100 mal schlimmer als Zigaretten,
das sehe ich auch so wenn man sich so viele Wasserpreifen am Tag rein zieht wie einzelne Kippen.
Das stimmt! Du darfst dich gerne umbringen, aber was ist wenn das Bein ab ist, die Lunge von Krebs zersetzt wurde? Sagst du dann "Ich habe Schmerzen, aber dafür habe ich geraucht und das finde ich gut" oder kommt dann " Aua aua, diese Schmerzen, warum gerade ich"es ist mein Körper und mein Leben,
darüber will ich selbst bestimmen.
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